Als Wahlärztin bin ich niedergelassene Ärztin ohne Kassenvertrag.
Nach dem Ordinationsbesuch erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bar oder mit Bankomat bezahlen können.
Nach Bezahlung können wir für sie die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten dann einen Teil des Betrages rückerstattet.
Der Patient erhält 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt (nach Kassentarif) für dieselbe Leistung erhalten würde. Als Wahlärztin bin ich nicht an die Kassentarife gebunden und so kann die durchgeführte Leistung besonders bei Privatleistungen diesen Tarif übersteigen. Dies ist besonders bei kosmetischen Leistungen zu bedenken.
Sollte es zur Verschreibung von Medikamenten kommen erhalten sie von mir ein gelbes Wahlarztrezept, welches dem Rezept eines Kassenarztes gleich gestellt ist.
Nach dem Ordinationsbesuch erhalten Sie eine Honorarnote, die Sie bar oder mit Bankomat bezahlen können.
Nach Bezahlung können wir für sie die Rechnung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Sie erhalten dann einen Teil des Betrages rückerstattet.
Der Patient erhält 80% jenes Betrages rückerstattet, den ein Kassenarzt (nach Kassentarif) für dieselbe Leistung erhalten würde. Als Wahlärztin bin ich nicht an die Kassentarife gebunden und so kann die durchgeführte Leistung besonders bei Privatleistungen diesen Tarif übersteigen. Dies ist besonders bei kosmetischen Leistungen zu bedenken.
Sollte es zur Verschreibung von Medikamenten kommen erhalten sie von mir ein gelbes Wahlarztrezept, welches dem Rezept eines Kassenarztes gleich gestellt ist.